Automobile Teichmann
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Information zur Feinstaubplakette
(zur Kennzeichung der Emissionsklassen)

Feinstaubplakette

Umweltzone
Die seit 1. März 2007 geltende VO nach § 40 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sieht eine bundesweite einheitliche Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Feinstaubplaketten vor. Die Plakette wird in die Schadstoffgruppen 1 bis 4 unterteilt. Die Schadstoffgruppe 1 wird nicht durch eine Kennzeichnungsplakette dokumentiert. Die Gruppen 2 bis 4 werden mit rot, gelb und grün gekennzeichnet.
Das neue Verkehrszeichen "Umweltzone" signalisiert ein feinstaubbedingtes Fahrverbot, welches die Behörden bei großer Feinstaubbelastung verhängen können.

Feinstaubplakette
Feinstaubplakette
Feinstaubplakette
 
Die Plaketten, sowie weitere Informationen erhalten Sie in unserem Autohaus in Bad Lausick, an den Angerwiesen 1.

 

Umbau Opel Corsa (A) zum Fahrsimulator für www.undewisi.de
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